Maskenpflicht: Trage- bzw. Erholungspausen
Schülerinnen und Schüler dürfen die MNB abnehmen:
- auf den Pausenflächen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist,
- während bzw. für die Dauer der Stoßlüftung im Klassenzimmer
- während der Schulpausen, wenn gelüftet wird, am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern/Jugendlichen an unseren Schulen (Stand 11.12.2020)
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Bei akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinss, Hals- und Ohrenschmerzen, (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr vorliegen (bis auf leichten Schnupfen/gelegentliches Husten).
- 48 Stunden kein Fieber vorliegt.
Die Vorlage eines negativen Covid-19-Tests ist nicht erforderlich. Die Schulleitung kann jedoch von den Eltern eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden lang symptomfrei war.
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule?
Jahrgangsstufen 1 bis 4:
- Schulbesuch ist bei leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Ab Jahrgangsstufe 5:
- Schulbesuch ist bei leichten Erkältungssymptomen unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Keine Entwicklung von Fieber nach mindestens 48 Stunden ab Auftreten der Symptome
- Im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen mit Erkältungssymptomen bzw. Ausschluss einer SARS-CoV-2-Infektion
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 13.11.2020)
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